Aufgaben des Landessanitätsrates
Der Landessanitätsrat hat die Aufgabe, die Landesregierung und die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann auf deren Ersuchen in den ihnen obliegenden Aufgaben des Gesundheitswesens zu beraten und fachlich zu unterstützen, insbesondere in Angelegenheiten der Errichtung und des Betriebes von Krankenanstalten und in gesundheitspolitischen Angelegenheiten.
Der Landessanitätsrat ist über Aufforderung verpflichtet und hat aus eigener Initiative die Möglichkeit, Anträge auf Verbesserung der Verhältnisse im Gesundheitswesen sowie auf Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in diesem Bereich zu stellen.