Der Landessanitätsrat hat die Aufgabe, die Landesregierung und die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann auf deren Ersuchen in den ihnen obliegenden Aufgaben des Gesundheitswesens zu beraten und fachlich zu unterstützen, insbesondere in Angelegenheiten der Errichtung und des Betriebes von Krankenanstalten und in gesundheitspolitischen Angelegenheiten.
Der Landessanitätsrat ist über Aufforderung verpflichtet und hat aus eigener Initiative die Möglichkeit, Anträge auf Verbesserung der Verhältnisse im Gesundheitswesen sowie auf Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in diesem Bereich zu stellen.
Landessanitätsrat für Steiermark
Zur Zeit sind keine aktuellen Meldungen vorhanden.
Bitte klicken sie weiter zur Liste der Mitgleider.
Leitung der Geschäftsstelle
Alfred Peter Weixler
Friedrichgasse 15
8010 Graz
alfred.weixler@stmk.gv.at